Referenzentscheidung: cc • Nr. 90-21.891 • 1993-02-10 • Entscheidung ansehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Rechtfertigt rechtlich die Entscheidung, die Eigenschaft einer Gesellschaft als Bauträger anzunehmen und sie in dieser Eigenschaft zur Behebung der Mängel zu verurteilen, das Berufungsgericht, das feststellt, dass diese Gesellschaft sich in ihren Werbeprospekten als Bauunternehmer präsentierte und die Pläne erstellt, die Baustelle überwacht und die Dachziegel gegen eine Provision ausgewählt hatte, und zu Recht annimmt, dass die Gesellschaft sich trotz des Bestehens eines Vertrags über den Bau eines Einfamilienhauses, der vom Bauherrn und einem Bauunternehmer unterzeichnet wurde, wie ein Bauträger verhalten hatte, indem sie die Initiative und die Hauptsorge für die Angelegenheit übernahm, und als solche verpflichtet war, für die Baumängel einzustehen, selbst außerhalb jeglichen Vertrags über die Immobilienförderung im Sinne von Artikel 1831-1 des Code civil.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Beachten Sie peinlich genau die gesetzlichen Rechtsbehelfsfristen
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Denken Sie voraus: Eine vorbeugende Beratung ist immer billiger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: 30-minütige Beratung für 45€ mit Maître Zakine.
📌 Betrifft Sie dieser Artikel? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechtswissenschaften, ist in ganz Frankreich tätig.
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