Referenzentscheidung: cc • Nr. 73-13.146 • 1975-02-05 • Entscheidung ansehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sich für Sie ändert.
Die Situation
AUS DEN ARTIKELN 30 UND 31 DES GESETZES VOM 10. JULI 1965 ERGIBT SICH, DASS EIN WOHNUNGSEIGENTÜMER SELBST INNERHALB DER RÄUME, DEREN ALLEINEIGENTUM ER BESITZT, DIE AUSFÜHRUNG VON ARBEITEN NICHT VERHINDERN KANN, DIE DURCH GERICHTSENTSCHEIDUNG IM INTERESSE DER WOHNUNGSEIGENTÜMERGEMEINSCHAFT RECHTMÄSSIG ANGEORDNET WURDEN.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Beachten Sie peinlich genau die gesetzlichen Rechtsmittelfristen
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Denken Sie voraus: Eine vorbeugende Beratung ist immer günstiger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: 30-minütige Beratung für 45€ mit Maître Zakine.
📌 Betrifft Sie dieser Artikel? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechtswissenschaften, ist in ganz Frankreich tätig.
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