Referenzentscheidung : cc • N° 07-18.334 • 2009-04-30 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sich für Sie ändert.
Die Situation
Die Bank, die einem unerfahrenen Kreditnehmer ein Darlehen gewährt, ist ihm gegenüber bei Vertragsabschluss zu einer Warnpflicht unter Berücksichtigung seiner finanziellen Leistungsfähigkeit und der Risiken der durch die Darlehensgewährung entstehenden Verschuldung verpflichtet, von der sie nicht durch die Anwesenheit einer erfahrenen Person an der Seite des Kreditnehmers befreit werden kann, unabhängig davon, ob es sich um einen Dritten oder eine Vertragspartei handelt.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Seien Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung ist immer günstiger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: 30-minütige Beratung für 45€ mit Maître Zakine.
📌 Betrifft dieser Artikel Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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