Referenzentscheidung : cc • N° 08-10.232 • 2009-06-16 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Die gleichzeitige Liquidation judiciaire bei Auflösung des Sanierungsplans, die nach Feststellung der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners während dieses Plans gemäß den Bestimmungen von Artikel L. 626-27 I, Absatz 2 des Handelsgesetzbuchs in der durch das Gesetz vom 26. Juli 2005 zur Unternehmenssicherung geänderten Fassung, die auf die am 1. Januar 2006 laufenden Verfahren der gerichtlichen Sanierung anwendbar sind, beschlossen wird, unterliegt den Bestimmungen dieses Gesetzes. Das Berufungsgericht, das unter diesen Umständen die Liquidation judiciaire einer Gesellschaft ausspricht, wendet zu Recht Artikel L. 624-1 des Handelsgesetzbuchs in seiner vor dem Gesetz vom 26. Juli 2005 zur Unternehmenssicherung geltenden Fassung nicht auf die Gesellschafter an und stellt zutreffend fest, dass die Liquidation judiciaire der Gesellschaft keine Wirkungen gegenüber den Gesellschaftern entfaltet, selbst wenn diese unbeschränkt und gesamtschuldnerisch für die Gesellschaftsverbindlichkeiten haften.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Nachweisdokumente auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Seien Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: 30-minütige Beratung für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Betrifft dieser Artikel Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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