Referenzentscheidung: cc • Nr. 93-16.368 • 1996-02-27 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Die Werbung im Zusammenhang mit einem Verkauf, die Schätzung von beweglichen Gütern, die Entgegennahme von Verkaufsaufforderungen, Kaufaufträgen und die Regelung der Verkaufskosten gehen über die bloßen Vorbereitungshandlungen für öffentliche Versteigerungen hinaus. Folglich verletzt eine solche Tätigkeit in den Departements Haut-Rhin, Bas-Rhin und Moselle das Monopol der Gerichtsvollzieher und Notare dieser Departements bei der Organisation und Durchführung öffentlicher Versteigerungen, unabhängig davon, dass ein örtlicher Amtswalter bei der Versteigerung tätig war.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Beachten Sie strikt die gesetzlichen Rechtsmittelfristen
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Korrespondenz)
- Handeln Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
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📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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