Referenzentscheidung: cc • N° 79-15.801 • 1981-03-10 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Die allgemeine Regel, nach der die Verteilung der Nebenkosten einer Wohnungseigentümergemeinschaft nur mit der Einstimmigkeit aller Miteigentümer geändert werden kann, gilt nicht für die Änderung der Kostenverteilung, die sich aus der Gründung einer Untergemeinschaft (syndicat secondaire) ergibt. Diese Änderung, die nur die direkte und notwendige Folge der Gründung der Untergemeinschaft ist, kann daher mit der Mehrheit der Stimmen aller Miteigentümer beschlossen werden.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Beachten Sie strikt die gesetzlichen Fristen für Rechtsmittel
- Bewahren Sie alle Ihre Belegdokumente auf (Titel, Urkunden, Korrespondenz)
- Denken Sie voraus: Ein präventiver Rat kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
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📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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