Referenzentscheidung : cc • N° 69-10.900 • 1970-06-11 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Die notarielle Urkunde, die die Namen, Vornamen und den Wohnsitz des Urkundszeugen angibt, erfüllt die Anforderungen des Artikels 12 des Gesetzes vom 25. Ventôse des Jahres XI; und diese Angaben gelten als Nachweis der tatsächlichen Wohnung des Zeugen zum Zeitpunkt der Beurkundung durch den Notar.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Nachweisdokumente auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Seien Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung ist immer günstiger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: 30-minütige Beratung für 45€ mit Maître Zakine.
📌 Betrifft dieser Artikel Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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