Entscheidungsreferenz: cc • Nr. 05-15.774 • 2008-01-31 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Der Anscheinsvollmacht kann nicht entgegengehalten werden, die zwingenden Regeln der Artikel 1 und 6 des Gesetzes Nr. 70-9 vom 2. Januar 1970 und des Artikels 72 des Dekrets vom 20. Juli 1972 außer Kraft zu setzen, die für die ersten beiden Texte vorsehen, dass Vereinbarungen mit natürlichen oder juristischen Personen, die gewohnheitsmäßig Geschäfte über fremde Güter, insbesondere den Verkauf von Immobilien, tätigen oder ihre Mitwirkung leihen, schriftlich abgefasst werden müssen, und für den dritten, dass der Inhaber der Berufskarte "Transaktionen über Immobilien und Geschäfte" eine schriftliche Vollmacht besitzen muss, die ihren Gegenstand angibt und, wenn sie die Ermächtigung zur Verpflichtung für ein bestimmtes Geschäft enthält, dieses ausdrücklich erwähnt.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Planen Sie voraus: eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: 30-minütige Beratung für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Betrifft dieser Artikel Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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