Entscheidungsreferenz: cc • Nr. 99-20.895 • 2002-02-05 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Selbst ein unwiderruflich vereinbarter Maklervertrag zur Suche eines Käufers für den Verkauf einer Immobilie entzieht dem Auftraggeber nicht das Recht, von dem Geschäft zurückzutreten. Der Widerruf entfaltet dann alle seine Wirkungen, vorbehaltlich der Haftung des Auftraggebers gegenüber dem Makler.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Planen Sie voraus: eine präventive Beratung ist immer günstiger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: 30-minütige Beratung für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Betrifft dieser Artikel Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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