Entscheidungsreferenz: cc • Nr. 97-20.169 • 2000-03-28 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Der Notar ist nicht zu einer Beratungspflicht gegenüber Personen verpflichtet, die Dritte in Bezug auf die Urkunden bleiben, bei denen er tätig wird. Daher hat ein Berufungsgericht zu Recht entschieden, dass der Notar keine Haftung gegenüber einem Kreditinstitut übernommen hat, dessen Sicherheit bei der Löschung wirkungslos geworden war, nachdem es festgestellt hatte, dass weder ein stillschweigender Auftrag zur Überwachung der Hypothekeneintragung noch falsche Zusicherungen des Notars bezüglich der Fristen für die notarielle Beurkundung des Verkaufs des belasteten Grundstücks vorlagen.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Nachweisdokumente auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Planen Sie voraus: Eine präventive Beratung ist immer günstiger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: 30-minütige Beratung für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Betrifft dieser Artikel Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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