Referenzentscheidung: cc • Nr. 17-23.321 • 2018-12-06 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Das Vorkaufsrecht (pacte de préférence) beinhaltet die Verpflichtung des Versprechenden, dem Begünstigten den Vorzug zu geben, wenn er sich entschließt, die Immobilie zu verkaufen. Folglich ist das Urteil aufzuheben, das zur Abweisung der Anträge des Begünstigten eines Vorkaufsrechts feststellt, dass nur der Zeitpunkt des Konsensaustauschs zu berücksichtigen sei und dass, da die unterzeichnete Urkunde ein einseitiges Verkaufsversprechen sei, der Verkauf erst mit der Ausübung der Option wirksam werden könne, die nach dem Ablauf des Vorkaufsrechts erfolgt sei.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Nachweisdokumente auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Planen Sie voraus: eine präventive Beratung ist immer günstiger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: 30-minütige Beratung für 45€ mit Maître Zakine.
📌 Betrifft dieser Artikel Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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