Referenzentscheidung: cc • N° 19-17.271 • 2020-09-09 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Der Grundsatz der Trennung der Verwaltungs- und Justizbehörden steht dem entgegen, dass der Zivilrichter Maßnahmen anordnet, die den Vorschriften zuwiderlaufen, die die Verwaltungsbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse der Wasser- und Gewässerpolizei erlassen hat, nachdem die für Anlagen, Bauwerke, Arbeiten und Tätigkeiten geltenden Bestimmungen nicht eingehalten wurden, die von natürlichen oder juristischen Personen, öffentlichen oder privaten, zu nicht haushaltsbezogenen Zwecken durchgeführt werden und Entnahmen aus oberirdischen oder unterirdischen Gewässern, gleich ob zurückgeführt oder nicht, eine Änderung des Wasserstands oder der Abflussart, die Zerstörung von Laichplätzen, Aufwuchszonen oder Nahrungsgebieten der Fischfauna oder direkte oder indirekte, chronische oder episodische Einleitungen, Abflüsse, Ableitungen oder Ablagerungen, auch wenn sie nicht verschmutzend sind, zur Folge haben. Daher entbehrt eine Entscheidung eines Berufungsgerichts, das dem Betreiber einer Behandlungs- und Kläranlage aufgibt, die Einleitung von Abwässern, die die behördlichen Vorschriften überschreiten, einzustellen, mit der Begründung, dass diese Verschmutzung eine offensichtlich rechtswidrige Störung darstelle, die der Richter der einstweiligen Verfügung zu beseitigen habe, ohne zu prüfen, wie es ihm oblag, ob eine solche Anordnung nicht den Vorschriften der Präfekturverfügung zuwiderlief, mit der der interkommunale Verband als Eigentümer der betreffenden Anlage aufgefordert wurde, verschiedene Maßnahmen zur Beendigung der Verschmutzung nach einem bestimmten Zeitplan zu ergreifen, der rechtlichen Grundlage.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Denken Sie voraus: Ein präventiver Rat kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: Beratung 30 Min. für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Betrifft dieser Artikel Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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