Referenzentscheidung: cc • Nr. 75-40.111 • 1976-11-03 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Der Verwalter mehrerer Wohnungseigentümergemeinschaften, der einen Arbeitnehmer mit Wartungs- und Reinigungsarbeiten in mehreren Gebäuden beschäftigt, ist nicht verpflichtet, dem Betroffenen eine Werkswohnung zur Verfügung zu stellen. Wenn dieser Arbeitnehmer vor seiner Einstellung einen Mietvertrag über eine Wohnung mit einem Miteigentümer eines der betroffenen Gebäude abgeschlossen hat, muss der Arbeitgeber ihm daher nicht die Miete für die Räumlichkeiten erstatten, die er nicht aufgrund des Arbeitsvertrags, sondern aufgrund eines früheren und separaten Vertrags bewohnt.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Denken Sie voraus: Ein präventiver Rat kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: 30-minütige Beratung für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
→ Termin für eine Beratung im Arbeitsrecht vereinbaren |
→ Alle unsere Rechtsartikel
