Referenzentscheidung : cc • N° 89-21.509 • 1991-05-22 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Die Gesellschafter einer Gesellschaft haben nicht die Befugnis, über das Gesellschaftsvermögen zu verfügen. Verstößt daher gegen Artikel 5 des Gesetzes vom 24. Juli 1966 das Berufungsgericht, das zur Stattgabe des Zahlungsantrags aus drei Eigenwechseln, die von den Verkäufern von Geschäftsanteilen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die eine Fischzucht betreibt, vorgelegt wurden, annimmt, dass, obwohl ihre Zahlungsklage verjährt war, der Anteilsübertragungsvertrag vorsah, dass der Preis nicht den Wert des Bestands umfasste, der vom Erwerber der Anteile, der Geschäftsführer der Gesellschaft wurde und die streitigen Wechsel unterzeichnet hatte, bezahlt wurde, die keinen anderen Grund als den Preis des streitigen Bestands hatten.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Beachten Sie strikt die gesetzlichen Rechtsmittelfristen
- Bewahren Sie alle Ihre Belege (Titel, Urkunden, Schreiben) sorgfältig auf
- Planen Sie voraus: eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: 30-minütige Beratung für 45€ mit Maître Zakine.
📌 Betrifft dieser Artikel Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
→ Termin für eine Beratung im Arbeitsrecht vereinbaren |
→ Alle unsere juristischen Artikel

