Entscheidungsreferenz: cc • N° 97-14.187 • 1999-05-04 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Die Bestimmungen des Artikels L. 421-6 des Verbrauchergesetzbuchs (Code de la consommation) über missbräuchliche Klauseln bezwecken den Schutz des Verbrauchers vor Klauseln, die ihm vom Unternehmer auferlegt werden und diesem einen übermäßigen Vorteil verschaffen. Daher hat das Berufungsgericht zu Recht die Klage von Verbraucherverbänden auf Streichung einer Klausel in einem Vertrag zwischen einem Nicht-Unternehmer und einem Verbraucher für unzulässig erklärt. Ebenso hat das Berufungsgericht zu Recht die Klage der Verbraucherverbände gegen die Herausgeberin des Vertragsmusters, das die beanstandete Klausel enthielt, für unzulässig erklärt, da diese keinen Vertrag mit dem Verbraucher abgeschlossen hatte.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Planen Sie voraus: Eine präventive Beratung ist immer günstiger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: 30-minütige Beratung für 45€ mit Maître Zakine.
📌 Betrifft dieser Artikel Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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