Referenzentscheidung: cc • N° 01-00.896 • 2004-10-06 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Die Nichtexistenz einer Abtretung von Gesellschaftsrechten kann weder aus dem Fehlen des Rechts des Zedenten, das mit relativer Nichtigkeit sanktioniert wird, noch aus dem Fehlen der Vertretungsmacht des Vertreters des Zedenten, das mit einer Unwirksamkeit sanktioniert wird, die nur vom Zedenten selbst geltend gemacht werden kann, noch aus der Addition dieser beiden Unregelmäßigkeiten resultieren.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belegdokumente auf (Titel, Urkunden, Korrespondenz)
- Seien Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: Beratung 30 Min. für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Betrifft dieser Artikel Sie? Maître Cécile Zakine, Anwältin für Immobilien- und Bodenrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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