Referenzentscheidung: cc • Nr. 24-16.354 • 2026-05-28 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Aus Artikel 1382, jetzt 1240 des Code civil, folgt, dass der Notar verpflichtet ist, durch alle zweckdienlichen Ermittlungen die Erklärungen des Verkäufers zu überprüfen, die aufgrund ihrer Natur oder ihrer rechtlichen Tragweite die Gültigkeit oder Wirksamkeit der von ihm errichteten Urkunde bedingen. Gegen seine Informations- und Beratungspflichten verstößt der Notar, der, obwohl er durch die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung Kenntnis von der industriellen Vergangenheit des Geländes hat, auf dem sich das verkaufte Gebäude befindet und zu dem die Erklärungen des Verkäufers im Hinblick auf Artikel L. 514-20 des Umweltgesetzbuchs keine ausreichenden Angaben enthalten, seine Ermittlungen auf die bloße Einsichtnahme in die öffentlich zugänglichen Umweltdatenbanken beschränkt, da diese unvollständig sind und er die erforderlichen Überprüfungen bei der für die Polizei der umweltrelevanten Anlagen (ICPE) zuständigen Behörde hätte vornehmen müssen.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsbehelfsfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belegdokumente auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Seien Sie vorausschauend: Eine vorbeugende Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: Beratung 30 Min. für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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