Referenzentscheidung: cc • N° 98-44.292 • 2001-03-27 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sich für Sie ändert.
Die Situation
Wenn Artikel L. 122-45 des Arbeitsgesetzbuchs (Code du travail) es verbietet, einen Arbeitnehmer insbesondere wegen seines Gesundheitszustands oder seiner Behinderung zu entlassen, es sei denn, der Arbeitsmediziner hat im Rahmen des Titels IV des Buches II desselben Gesetzbuchs eine Nichteignung festgestellt, so steht dies einer Kündigung nicht entgegen, die nicht durch den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers, sondern durch die objektive Situation des Unternehmens motiviert ist, dessen Betrieb durch die längere Abwesenheit oder die wiederholten Abwesenheiten des Betroffenen gestört wird; dieser kann jedoch nur entlassen werden, wenn diese Störungen die Notwendigkeit für den Arbeitgeber mit sich bringen, ihn endgültig zu ersetzen.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Handeln Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
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📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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