Referenzentscheidung: cc • N° 71-13.293 • 1972-12-05 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie bedeutet.
Die Situation
DAS URTEIL, DAS DIE KLAGE EINES WOHNUNGSEIGENTÜMERS AUF NEUFESTLEGUNG SEINES ANTEILS AN DEN KOSTEN DER GEMEINSAMEN HEIZUNGSVERSORGUNG DES GEBÄUDES ABWEIST, IST AUFZUHEBEN, AUCH WENN AUS DEN FESSTELLUNGEN HERVORGEHT, DASS DER AUF SEINE EINHEIT ENTFALLENDE KOSTENANTEIL MEHR ALS EIN VIERTEL ÜBER DEM LIEGT, DER SICH AUS EINER VERTEILUNG NACH ARTIKEL 10 DES GESETZES VOM 10. JULI 1965 ERGEBEN WÜRDE.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Korrespondenz)
- Seien Sie vorausschauend: Eine vorbeugende Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: Beratung 30 Min. für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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