Entscheidungsreferenz: cc • N° 00-13.410 • 2002-07-09 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Wenn der Auftraggeber mehreren Immobilienmaklern einen nicht ausschließlichen Auftrag zum Verkauf derselben Immobilie erteilt hat, ist er nur demjenigen zur Zahlung einer Vergütung oder Provision verpflichtet, durch dessen Vermittlung das Geschäft tatsächlich abgeschlossen wurde, im Sinne von Artikel 6 des Gesetzes Nr. 70-2 vom 2. Januar 1970, und dies selbst dann, wenn der Erwerber ihm zuvor von einem anderen Immobilienmakler vorgestellt worden war, es sei denn, dieser kann Schadensersatz verlangen, indem er ein Verschulden des Verkäufers nachweist, das ihn um den Abschluss des Verkaufs gebracht hat (Urteile Nr. 1 und 2).
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Beachten Sie strikt die gesetzlichen Rechtsmittelfristen
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Planen Sie voraus: Eine vorbeugende Beratung ist immer günstiger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: 30-minütige Beratung für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Betrifft dieser Artikel Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
→ Termin für eine Beratung im Arbeitsrecht vereinbaren |
→ Alle unsere juristischen Artikel

