Entscheidungsreferenz: cc • N° 08-10.815 • 2009-03-25 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Wenn seine Einsetzung auf einer Schiedsvereinbarung beruht, kann der Schiedsrichter von einer Partei mit einem Nebenantrag befasst werden, sofern dieser Antrag seinem Gegenstand nach von der Schiedsvereinbarung erfasst wird, einen ausreichenden Zusammenhang mit den ursprünglichen Forderungen aufweist, die die Partei ihm vorgelegt hat, und der Schiedsrichter innerhalb der ihm gesetzten Frist entscheidet.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Nachweisdokumente auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Seien Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung ist immer günstiger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: 30-minütige Beratung für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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