Referenzentscheidung: cc • N° 15-12.491 • 2016-11-02 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Wenn ein Kreditinstitut, das eine gewerbliche Forderung abtritt, es unterlässt, die Abtretung dem Schuldner der abgetretenen Forderung mitzuteilen, kann der Bürge, der sich auf die Subrogation in die Rechte des Zessionars beruft, nicht den Verlust eines Vorzugsrechts nachweisen, das dem Gläubiger einen besonderen Vorteil für die Beitreibung seiner Forderung verschafft, und ist daher nicht berechtigt, sich auf die Bestimmungen des Artikels 2314 des Code civil zu berufen.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Fristen für Rechtsmittel strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Seien Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
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📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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