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VEFA

Verzugszinsen beim Kauf einer Immobilie auf Plan (VEFA): Berechnungsmethode und Rechtsbehelfe in Marseille

📅 Décision du 03 September 2026⚖️ 📖 4 min de lecture

Dieser Artikel erläutert die Berechnung von Verzugszinsen beim Kauf einer Immobilie auf Plan (VEFA) am Beispiel von Marseille. Er beschreibt die gesetzlichen Regelungen, den Beginn der Berechnung und die möglichen Rechtsbehelfe für den Erwerber.

Der Kauf einer Immobilie auf Plan (VEFA) ist eine wichtige Verpflichtung. Wenn der Bauträger die Fertigstellung verzögert, kann der Erwerber Anspruch auf Verzugszinsen haben. In Marseille, wie auch anderswo, unterliegt deren Berechnung genauen Regeln. Dieser Artikel informiert Sie über Ihre Rechte und das weitere Vorgehen.

Das Prinzip der Verzugszinsen

Beim VEFA-Kauf legt der Reservierungsvertrag ein voraussichtliches Fertigstellungsdatum fest. Hält der Bauträger diese Frist nicht ein, ist er verpflichtet, dem Erwerber Verzugszinsen zu zahlen. Dieser Mechanismus ist in Artikel L. 261-11-1 des Code de la construction et de l'habitation (Bau- und Wohnungsgesetzbuch) vorgesehen, der bestimmt, dass der Verkäufer eine pauschale Entschädigung pro Monat der Verspätung zahlen muss, berechnet auf der Grundlage eines Prozentsatzes des Kaufpreises der Wohnung.

Der Satz dieser Entschädigung ist in der Regel im Reservierungsvertrag festgelegt. Fehlt eine solche Regelung, sieht das Gesetz einen Mindestsatz von 0,75 % des Kaufpreises der Wohnung pro Monat der Verspätung vor. Dieser Prozentsatz wird auf den Gesamtpreis der Immobilie angewendet, ohne Notarkosten und Nebenkosten.

Der Beginn der Berechnung

Der Beginn der Verzugszinsen ist ein entscheidender Punkt. Grundsätzlich beginnt die Verspätung ab dem im Vertrag vorgesehenen Fertigstellungstermin. Hat der Bauträger jedoch eine neue Frist (durch Nachtrag) mitgeteilt, ist dieses neue Datum maßgeblich. Achtung: Eine bloße mündliche Verschiebung genügt nicht; sie muss schriftlich festgehalten werden.

In Marseille versuchen einige Bauträger, den Beginn der Verzugszeit hinauszuzögern, indem sie sich auf widrige Witterungsbedingungen oder technische Zwänge berufen. Diese Umstände werden jedoch nur berücksichtigt, wenn sie im Vertrag vorgesehen und gerechtfertigt sind. Im Streitfall entscheidet der Richter nach freiem Ermessen über die Tatsachen.

Die Dauer der Verspätung und der geschuldete Betrag

Die Verzugszinsen laufen bis zum tatsächlichen Fertigstellungstermin, d.h. bis die Immobilie dem Erwerber mit den Schlüsseln übergeben wird. Wird die Immobilie mit Vorbehalten übergeben, kann sich die Verspätung bis zur Behebung der Vorbehalte verlängern, sofern diese die Wohnung unbewohnbar machen.

Der Gesamtbetrag der Verzugszinsen ist auf 5 % des Kaufpreises der Wohnung begrenzt, gemäß Artikel R. 261-1 desselben Gesetzbuchs. Wird diese Obergrenze überschritten, kann der Erwerber zusätzlichen Schadensersatz verlangen, wenn er einen gesonderten Schaden nachweist (z.B. Umzugskosten).

Berechnungsbeispiel in Marseille

Nehmen wir eine Wohnung, die in Marseille für 300.000 € gekauft wurde. Der Bauträger hat sich um 4 Monate verspätet. Wenn der Vertrag den gesetzlichen Satz von 0,75 % pro Monat vorsieht, lautet die Berechnung wie folgt: 300.000 € × 0,75 % = 2.250 € pro Monat. Für 4 Monate beläuft sich der Gesamtbetrag auf 9.000 €. Dieser Betrag liegt unter der Obergrenze von 5 % (15.000 €), so dass der Erwerber ihn vollständig fordern kann.

Es ist wichtig, alle Korrespondenzen mit dem Bauträger aufzubewahren, um die Verspätung zu dokumentieren.

Wie erhält man die Zahlung der Verzugszinsen?

In einem ersten Schritt senden Sie eine Mahnung an den Bauträger per Einschreiben mit Rückschein. Darin erläutern Sie die Berechnung der Verzugszinsen und setzen eine Frist zur Zahlung. Oft reicht dieser Schritt aus, um die Situation zu lösen.

Wenn der Bauträger sich weigert, können Sie das zuständige Gericht anrufen (in Marseille das Tribunal judiciaire de Marseille). Es wird empfohlen, sich von einem auf Immobilienrecht spezialisierten Anwalt unterstützen zu lassen, um Ihre Chancen zu maximieren.

Die Rolle des Anwalts in Marseille

Ein Anwalt kann die Gültigkeit des Vertrags prüfen, die Verzugszinsen genau berechnen, mit dem Bauträger verhandeln und gegebenenfalls Klage einreichen. In Marseille ist Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin am Barreau de Grasse und Doktorin der Rechte, in dieser Art von Streitigkeiten tätig. Ihre Expertise im Bereich VEFA ist ein Vorteil, um Ihre Interessen zu verteidigen.

Zögern Sie nicht, ihre Website für weitere Informationen zu besuchen: https://www.cecile-zakine.fr.

Handlungsempfehlung

Sobald Sie eine Verspätung feststellen, senden Sie eine Mahnung an den Bauträger und konsultieren Sie dann einen spezialisierten Anwalt, um Ihre Rechte geltend zu machen. Schnelles Handeln ermöglicht es Ihnen, Ihre Interessen zu wahren und eine gerechte Entschädigung zu erhalten.

Informations juridiques

  • Juridiction:
Maître Cécile Zakine

À propos de l'auteur

Maître Cécile Zakine — Avocate au Barreau des Alpes-Maritimes, Docteur en Droit. Chaque article de ce magazine est rédigé à partir de l'analyse d'une décision de jurisprudence réelle, commentée et mise en perspective par les équipes de Maître Zakine.

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Rechtsanwältin Maître Zakine, Doktor der Rechtswissenschaften

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