Referenzentscheidung: cc • Nr. 97-43.663 • 2000-05-02 • Entscheidung ansehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Unter den nationalen Tarifvertrag für Hausmeister, Concierges und Gebäudebeschäftigte vom 11. Dezember 1979 fällt die Arbeitnehmerin, die die Funktion einer Reinigungskraft in einem Wohngebäude ausübt, unabhängig davon, ob damit zusätzliche Leistungen wie Verpflegung, medizinische Überwachung, Haushaltshilfe, Empfang und Freizeitgestaltung für die Bewohner verbunden sind.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Beachten Sie peinlich genau die gesetzlichen Rechtsbehelfsfristen
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Denken Sie voraus: Eine vorbeugende Beratung ist immer günstiger als ein Rechtsstreit
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📌 Betrifft Sie dieser Artikel? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechtswissenschaften, ist in ganz Frankreich tätig.
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📅 Aktualisiert am 27.08.2026 — Von Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin und Doktorin der Rechtswissenschaften in Antibes.

