Entscheidungsreferenz: cc • Nr. 91-10.747 • 1993-10-06 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Nur der dem Immobilienmakler erteilte Verkaufsauftrag rechtfertigt seine Vergütung. Folglich verletzt das Berufungsgericht die Artikel 7 des Gesetzes vom 2. Januar 1970 sowie die Artikel 72 und 73 des Dekrets vom 20. Juli 1972, wenn es den Erwerber einer Immobilie zur Zahlung einer Schadensersatzsumme an einen Immobilienmakler verurteilt und seine Entscheidung auf den vom Erwerber zugunsten des Immobilienmaklers unterzeichneten Besichtigungsschein stützt, der die Verpflichtung des Erwerbers enthält, die Immobilie nicht ohne Mitwirkung des Immobilienmaklers zu kaufen, andernfalls Schadensersatz zu zahlen.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Nachweisdokumente auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Seien Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: 30-minütige Beratung für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Betrifft dieser Artikel Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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