Referenzentscheidung: cc • N° 22-20.747 • 2024-05-15 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung bringt eine wichtige Klarstellung für Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Wenn der Franchisevertrag in Anbetracht der Person des Franchisegebers geschlossen wird, so erfordern die Übertragung sämtlicher Anteile oder Aktien der Franchisegebergesellschaft und die Veränderung ihrer Geschäftsführer, die keinen Wechsel der juristischen Person, in deren Anbetracht sich der Franchisenehmer verpflichtet hat, mit sich bringen und keine Übertragung des Franchisevertrags bewirken, sofern keine gegenteilige Klausel vorliegt, nicht die vorherige Zustimmung der Franchisenehmer.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Beachten Sie strikt die gesetzlichen Rechtsmittelfristen
- Bewahren Sie alle Ihre Belegdokumente auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Seien Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: Beratung 30 Min. für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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