Entscheidungsreferenz: cc • Nr. 99-17.602 • 2003-05-27 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Verstößt gegen die Artikel 122 der neuen Zivilprozessordnung und 1382 des Code civil das Berufungsgericht, das zur Abweisung des von einem Notar erhobenen Einwands der Unregelmäßigkeit der Eintragung einer endgültigen gerichtlichen Hypothek auf ein Grundstück annimmt, der Notar sei nicht befugt, diesen Einwand dem Gläubiger entgegenzuhalten, dessen Hypothek aufgrund eines Urteils eingetragen wurde, zu dem eine Bescheinigung über die Nichtanfechtung vorliegt, obwohl dieses Urteil noch nicht ordnungsgemäß zugestellt wurde, die Berufungsfrist daher noch nicht zu laufen begonnen hatte und die vorläufige Eintragung verfallen war, so dass der Gläubiger keine Sicherheit an dem Grundstück hatte, weshalb der von ihm geltend gemachte Schaden in keinem Kausalzusammenhang mit dem Fehler des Notars stand, der den Restkaufpreis an den Verkäufer ausgezahlt hatte.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Nachweisdokumente auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Planen Sie voraus: eine vorbeugende Beratung ist immer günstiger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: 30-minütige Beratung für 45€ mit Maître Zakine.
📌 Betrifft dieser Artikel Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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