Referenzentscheidung : cc • N° 89-16.810 • 1991-05-23 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Verstößt gegen die Bestimmungen des Gesetzes vom 1. Juni 1924, anwendbar in den Departements Bas-Rhin, Haut-Rhin und Moselle, das Urteil, das annimmt, dass die in Artikel 42 dieses Gesetzes vorgeschriebene Frist von 6 Monaten für die notarielle Beurkundung eines Eigentumsübertragungsvertrags vertraglich verkürzt werden kann und dass das Fehlen einer notariellen Urkunde innerhalb der vorgesehenen Frist die Unwirksamkeit der Eigentumsübertragung aufgrund des Konsensualprinzips zur Folge hat, während die im Text vorgesehene Sanktion nur an die Überschreitung der gesetzlich festgelegten Frist geknüpft ist.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Nachweisdokumente auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Planen Sie voraus: eine präventive Beratung ist immer günstiger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: 30-minütige Beratung für 45€ mit Maître Zakine.
📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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