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Bei der einfachen gesetzlichen Verwaltung
Droit Immobilier

Bei der einfachen gesetzlichen Verwaltung

📅 Entscheidung vom 18 Oktober 1994🔄 Updated on 18 October 2026⚖️ Cour de cassation👁️ 19 Aufrufe📖 2 Min. Lesezeit

Bei der einfachen gesetzlichen Verwaltung kann der Verwalter mit Zustimmung seines Ehegatten im Namen des Minderjährigen einen Gewerbemietvertrag abschließen, der den Bestimmungen des Dekrets vom 30. September 1953 unterliegt. Nur wenn der Mietvertrag vom gesetzlichen Verwalter oder vom Vormund allein und ohne Genehmigung des Vormundschaftsrichters oder des Familienrats abgeschlossen wurde, gewährt er dem Mieter gegenüber dem volljährig oder emanzipiert gewordenen Minderjährigen kein Erneuerungsrecht.

Referenzentscheidung : cc • N° 92-21.735 • 1994-10-18 • Entscheidung einsehen →

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Die Situation

Bei der einfachen gesetzlichen Verwaltung kann der Verwalter mit Zustimmung seines Ehegatten im Namen des Minderjährigen einen Gewerbemietvertrag abschließen, der den Bestimmungen des Dekrets vom 30. September 1953 unterliegt. Nur wenn der Mietvertrag vom gesetzlichen Verwalter oder vom Vormund allein und ohne Genehmigung des Vormundschaftsrichters oder des Familienrats abgeschlossen wurde, gewährt er dem Mieter gegenüber dem volljährig oder emanzipiert gewordenen Minderjährigen kein Erneuerungsrecht.

Was das Gesetz sagt

Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.

Wichtige Punkte

  • Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
  • Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
  • Seien Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit

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📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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Rechtliche Informationen

  • Nummer: 92-21.735
  • Gericht: Cour de cassation
  • Entscheidung vom: 18 Oktober 1994

Schlüsselwörter

droit immobilierjurisprudenceimmobilier
Maître Cécile Zakine

Über die Autorin

Maître Cécile Zakine — Rechtsanwältin der Rechtsanwaltskammer Alpes-Maritimes, Doktorin der Rechte. Jeder Artikel dieses Magazins beruht auf der Analyse einer realen Gerichtsentscheidung, kommentiert und eingeordnet vom Team von Maître Zakine.

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Haftungsausschluss: Die auf dieser Website präsentierten Analysen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine persönliche Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.

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