Die Klage des Verwalters ist das vom Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft nach Ermächtigung durch die Eigentümerversammlung eingeleitete Verfahren zur Wahrung der Interessen der Gemeinschaft. Dies kann die Beitreibung rückständiger Hausgelder, dringende Arbeiten oder Streitigkeiten mit Dritten betreffen. Beispiel: Ein Wohnungseigentümer zahlt seit einem Jahr keine Hausgelder mehr. Der Verwalter verklagt den Eigentümer nach Beschluss der Eigentümerversammlung auf Zahlung. Die Kanzlei Me Zakine unterstützt Verwalter bei diesen Klagen. Weitere Informationen: www.cecile-zakine.fr.
Die Klage des Verwalters dient der Verteidigung der Wohnungseigentümergemeinschaft, insbesondere bei Zahlungsrückständen.
Rechtliche Informationen
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Über die Autorin
Maître Cécile Zakine — Rechtsanwältin der Rechtsanwaltskammer Alpes-Maritimes, Doktorin der Rechte. Jeder Artikel dieses Magazins beruht auf der Analyse einer realen Gerichtsentscheidung, kommentiert und eingeordnet vom Team von Maître Zakine.
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