Die Eigentumsspaltung (Démembrement de propriété) ist die Aufteilung des Eigentumsrechts zwischen dem Nießbraucher (Recht zur Nutzung und Fruchtziehung) und dem Bloßeigentümer (Recht zur Verfügung über die Sache). Sie kann aus einer Erbschaft, Schenkung oder einem Verkauf resultieren. Beispiel: Ein Vater überträgt das Bloßeigentum an seinem Haus auf seinen Sohn, behält aber den Nießbrauch. Der Sohn wird mit dem Tod des Vaters Eigentümer. Die Kanzlei Me Zakine hilft Ihnen bei der Strukturierung dieser Vorgänge. Weitere Informationen: www.cecile-zakine.fr.
Die Eigentumsspaltung trennt den Nießbrauch (Nutzung) vom Bloßeigentum (Verfügungsbefugnis).
Rechtliche Informationen
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Über die Autorin
Maître Cécile Zakine — Rechtsanwältin der Rechtsanwaltskammer Alpes-Maritimes, Doktorin der Rechte. Jeder Artikel dieses Magazins beruht auf der Analyse einer realen Gerichtsentscheidung, kommentiert und eingeordnet vom Team von Maître Zakine.
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