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Zurückzuweisen ist der Rechtsbehelf, der
Droit Foncier

Zurückzuweisen ist der Rechtsbehelf, der

📅 Entscheidung vom 01 August 2026🔄 Updated on 18 October 2026⚖️ Cour de cassation👁️ 23 Aufrufe📖 2 Min. Lesezeit

Zurückzuweisen ist der Rechtsbehelf, der dem Berufungsgericht vorwirft, die von den pflichtteilsberechtigten Erben erhobene Klage auf Nichtigkeit eines von ihrem Rechtsvorgänger geschlossenen Verkaufs zugelassen zu haben, ohne zuvor die Herabsetzung der von diesem seiner Ehefrau gewährten Schenkung erwirkt zu haben, da diese Schenkung nicht den Gesamtbestand des Nachlasses, sondern nur den verfügbaren Teil betraf und die pflichtteilsberechtigten Erben daher befugt waren, die Nichtigkeitsklage als Rechtsnachfolger des Verkäufers zu erheben.

Referenzentscheidung: cc • Nr. 76-14.798 • 1978-10-24 • Entscheidung einsehen →

Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.

Die Situation

Zurückzuweisen ist der Rechtsbehelf, der dem Berufungsgericht vorwirft, die von den pflichtteilsberechtigten Erben erhobene Klage auf Nichtigkeit eines von ihrem Rechtsvorgänger geschlossenen Verkaufs zugelassen zu haben, ohne zuvor die Herabsetzung der von diesem seiner Ehefrau gewährten Schenkung erwirkt zu haben, da diese Schenkung nicht den Gesamtbestand des Nachlasses, sondern nur den verfügbaren Teil betraf und die pflichtteilsberechtigten Erben daher befugt waren, die Nichtigkeitsklage als Rechtsnachfolger des Verkäufers zu erheben.

Was das Gesetz sagt

Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.

Wichtige Punkte

  • Beachten Sie strikt die gesetzlichen Rechtsmittelfristen
  • Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
  • Handeln Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit

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📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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Rechtliche Informationen

  • Nummer: 76-14.798
  • Gericht: Cour de cassation

Schlüsselwörter

droit immobilierjurisprudencefoncier
Maître Cécile Zakine

Über die Autorin

Maître Cécile Zakine — Rechtsanwältin der Rechtsanwaltskammer Alpes-Maritimes, Doktorin der Rechte. Jeder Artikel dieses Magazins beruht auf der Analyse einer realen Gerichtsentscheidung, kommentiert und eingeordnet vom Team von Maître Zakine.

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Haftungsausschluss: Die auf dieser Website präsentierten Analysen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine persönliche Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.

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