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Aufhebung des Urteils, das ...
Droit Immobilier

Aufhebung des Urteils, das ...

📅 Entscheidung vom 04 Juli 1990⚖️ Cour de cassation👁️ 112 Aufrufe📖 2 Min. Lesezeit

Aufhebung des Urteils, das, um das Nationale Jagdamt zur Wiedergutmachung des Schadens einer Person zu verurteilen, die durch Hirsche an ihren Kiefernplantagen Schäden erlitten hat, sich darauf beschränkt festzustellen, dass das Gesetz vom 27. Dezember 1968 die Entschädigung durch das Nationale Jagdamt für Schäden an Ernten durch Großwild vorsieht, das durch Jagdpläne geschützt ist, ohne zu prüfen, ob das Großwild, das die Schäden verursacht hat, nicht zumindest teilweise vom eigenen Grundstück des Klägers stammte, das in einen Jagdplan einbezogen war, der die Anwesenheit von Großwild impliziert.

Referenzentscheidung: cc • N° 89-15.354 • 1990-07-04 • Entscheidung einsehen →

Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.

Die Situation

Aufhebung des Urteils, das, um das Nationale Jagdamt zur Wiedergutmachung des Schadens einer Person zu verurteilen, die durch Hirsche an ihren Kiefernplantagen Schäden erlitten hat, sich darauf beschränkt festzustellen, dass das Gesetz vom 27. Dezember 1968 die Entschädigung durch das Nationale Jagdamt für Schäden an Ernten durch Großwild vorsieht, das durch Jagdpläne geschützt ist, ohne zu prüfen, ob das Großwild, das die Schäden verursacht hat, nicht zumindest teilweise vom eigenen Grundstück des Klägers stammte, das in einen Jagdplan einbezogen war, der die Anwesenheit von Großwild impliziert.

Was das Gesetz sagt

Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.

Wichtige Punkte

  • Beachten Sie strikt die gesetzlichen Rechtsmittelfristen
  • Bewahren Sie alle Ihre Belegdokumente auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
  • Antizipieren Sie: Ein präventiver Rat kostet immer weniger als ein Rechtsstreit

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📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Anwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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Rechtliche Informationen

  • Nummer: 89-15.354
  • Gericht: Cour de cassation
  • Entscheidung vom: 04 Juli 1990

Schlüsselwörter

droit immobilierjurisprudenceimmobilier
Maître Cécile Zakine

Über die Autorin

Maître Cécile Zakine — Rechtsanwältin der Rechtsanwaltskammer Alpes-Maritimes, Doktorin der Rechte. Jeder Artikel dieses Magazins beruht auf der Analyse einer realen Gerichtsentscheidung, kommentiert und eingeordnet vom Team von Maître Zakine.

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Haftungsausschluss: Die auf dieser Website präsentierten Analysen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine persönliche Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.

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