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Gemäß Artikel L
Droit Immobilier

Gemäß Artikel L

📅 Entscheidung vom 04 Februar 2016🔄 Updated on 14 October 2026⚖️ Cour de cassation👁️ 7 Aufrufe📖 2 Min. Lesezeit

Gemäß Artikel L. 113-8 des Versicherungsgesetzbuchs (Code des assurances) ist der Versicherungsvertrag bei arglistiger Verschweigung oder vorsätzlicher Falschangabe des Versicherungsnehmers nichtig, und Artikel L. 113-2 dieses Gesetzbuchs schreibt die Erstellung eines schriftlichen vorvertraglichen Fragebogens nicht vor. Darüber hinaus kann der Richter zur Beurteilung des Vorliegens einer vorsätzlichen Falschangabe die Erklärungen berücksichtigen, die der Versicherungsnehmer auf eigene Initiative beim Vertragsschluss abgegeben hat.

Referenzentscheidung: cc • N° 15-13.850 • 2016-02-04 • Entscheidung einsehen →

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Die Situation

Gemäß Artikel L. 113-8 des Versicherungsgesetzbuchs (Code des assurances) ist der Versicherungsvertrag bei arglistiger Verschweigung oder vorsätzlicher Falschangabe des Versicherungsnehmers nichtig, und Artikel L. 113-2 dieses Gesetzbuchs schreibt die Erstellung eines schriftlichen vorvertraglichen Fragebogens nicht vor. Darüber hinaus kann der Richter zur Beurteilung des Vorliegens einer vorsätzlichen Falschangabe die Erklärungen berücksichtigen, die der Versicherungsnehmer auf eigene Initiative beim Vertragsschluss abgegeben hat

Was das Gesetz sagt

Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.

Wesentliche Punkte

  • Beachten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt
  • Bewahren Sie sämtliche Nachweisdokumente auf (Eigentumsnachweise, Urkunden, Schreiben)
  • Denken Sie voraus: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit

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📌 Betrifft dieser Artikel Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechtswissenschaften, ist in ganz Frankreich tätig.
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Rechtliche Informationen

  • Nummer: 15-13.850
  • Gericht: Cour de cassation
  • Entscheidung vom: 04 Februar 2016

Schlüsselwörter

droit immobilierjurisprudenceimmobilier
Maître Cécile Zakine

Über die Autorin

Maître Cécile Zakine — Rechtsanwältin der Rechtsanwaltskammer Alpes-Maritimes, Doktorin der Rechte. Jeder Artikel dieses Magazins beruht auf der Analyse einer realen Gerichtsentscheidung, kommentiert und eingeordnet vom Team von Maître Zakine.

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