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Das Gesetz Nr. 75-1348 vom 31. Dezember 1975
Droit Immobilier

Das Gesetz Nr. 75-1348 vom 31. Dezember 1975

📅 Entscheidung vom 06 März 2008🔄 Updated on 17 October 2026⚖️ Cour de cassation👁️ 27 Aufrufe📖 2 Min. Lesezeit

Das Gesetz Nr. 75-1348 vom 31. Dezember 1975 hat Künstler-Urheber dem allgemeinen System der sozialen Sicherheit zugeordnet, und die Maison des artistes hat an ihre Versicherten Informationsblätter über das neue System der sozialen Sicherheit sowie über dessen Auswirkungen auf die für die verschiedenen Risiken zu zahlenden Beiträge verteilt und sie darauf hingewiesen, dass sie keine Beiträge mehr an die Familienbeihilfekasse für ihre Tätigkeit als Selbstständige zahlen müssten und dass es für sie angebracht sei, Schritte zu unternehmen, um die Aufhebung der Beitragsforderung oder die Erstattung der gegebenenfalls an die URSSAF gezahlten Beiträge zu erlangen. Ein Berufungsgericht hat festgestellt, dass sich daraus ergibt, dass der betroffene Versicherte, der eine Doppelzahlung geltend machte, von dem zuständigen Organ ausreichend über seine Mitgliedschaft informiert worden war, und daraus zutreffend abgeleitet, dass die URSSAF kein Verschulden begangen hat

Referenzentscheidung: cc • Nr. 07-11.812 • 2008-03-06 • Entscheidung ansehen →

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Die Situation

Das Gesetz Nr. 75-1348 vom 31. Dezember 1975 hat Künstler-Urheber dem allgemeinen System der sozialen Sicherheit zugeordnet, und die Maison des artistes hat an ihre Versicherten Informationsblätter über das neue System der sozialen Sicherheit sowie über dessen Auswirkungen auf die für die verschiedenen Risiken zu zahlenden Beiträge verteilt und sie darauf hingewiesen, dass sie keine Beiträge mehr an die Familienbeihilfekasse für ihre Tätigkeit als Selbstständige zahlen müssten und dass es für sie angebracht sei, Schritte zu unternehmen, um die Aufhebung der Beitragsforderung oder die Erstattung der gegebenenfalls an die URSSAF gezahlten Beiträge zu erlangen. Ein Berufungsgericht hat festgestellt, dass sich daraus ergibt, dass der betroffene Versicherte, der eine Doppelzahlung geltend machte, von dem zuständigen Organ ausreichend über seine Mitgliedschaft informiert worden war, und daraus zutreffend abgeleitet, dass die URSSAF kein Verschulden begangen hat

Was das Gesetz sagt

Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.

Wichtige Punkte

  • Beachten Sie peinlich genau die gesetzlichen Rechtsbehelfsfristen
  • Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
  • Seien Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung ist immer günstiger als ein Rechtsstreit

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📌 Betrifft Sie dieser Artikel? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechtswissenschaften, ist in ganz Frankreich tätig.
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Rechtliche Informationen

  • Nummer: 07-11.812
  • Gericht: Cour de cassation
  • Entscheidung vom: 06 März 2008

Schlüsselwörter

droit immobilierjurisprudenceimmobilier
Maître Cécile Zakine

Über die Autorin

Maître Cécile Zakine — Rechtsanwältin der Rechtsanwaltskammer Alpes-Maritimes, Doktorin der Rechte. Jeder Artikel dieses Magazins beruht auf der Analyse einer realen Gerichtsentscheidung, kommentiert und eingeordnet vom Team von Maître Zakine.

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