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Das Fehlen der Wiedergabe in der
Droit Immobilier

Das Fehlen der Wiedergabe in der

📅 Entscheidung vom 28 Januar 2015🔄 Updated on 6 October 2026⚖️ Cour de cassation👁️ 24 Aufrufe📖 2 Min. Lesezeit

Das Fehlen der Wiedergabe des Textes von Artikel 42 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 65-557 vom 10. Juli 1965, der die zweimonatige Anfechtungsfrist erwähnt, in der Benachrichtigung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung macht diese Benachrichtigung unwirksam.

Referenzentscheidung: cc • Nr. 13-23.552 • 2015-01-28 • Entscheidung ansehen →

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Die Situation

Das Fehlen der Wiedergabe des Textes von Artikel 42 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 65-557 vom 10. Juli 1965, der die zweimonatige Anfechtungsfrist erwähnt, in der Benachrichtigung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung macht diese Benachrichtigung unwirksam.

Was das Gesetz sagt

Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.

Wichtige Punkte

  • Beachten Sie peinlich genau die gesetzlichen Rechtsmittelfristen
  • Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
  • Seien Sie vorausschauend: Eine vorbeugende Beratung ist immer günstiger als ein Rechtsstreit

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📌 Betrifft Sie dieser Artikel? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktor der Rechtswissenschaften, ist in ganz Frankreich tätig.
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Rechtliche Informationen

  • Nummer: 13-23.552
  • Gericht: Cour de cassation
  • Entscheidung vom: 28 Januar 2015

Schlüsselwörter

droit immobilierjurisprudenceimmobilier
Maître Cécile Zakine

Über die Autorin

Maître Cécile Zakine — Rechtsanwältin der Rechtsanwaltskammer Alpes-Maritimes, Doktorin der Rechte. Jeder Artikel dieses Magazins beruht auf der Analyse einer realen Gerichtsentscheidung, kommentiert und eingeordnet vom Team von Maître Zakine.

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Haftungsausschluss: Die auf dieser Website präsentierten Analysen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine persönliche Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.

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