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Der Beschluss, der die Parzellierung genehmigt
Droit Foncier

Der Beschluss, der die Parzellierung genehmigt

📅 Entscheidung vom 18 November 1992🔄 Updated on 4 October 2026⚖️ Cour de cassation👁️ 6 Aufrufe📖 2 Min. Lesezeit

Der Beschluss, der die Parzellierung genehmigt und die erforderlichen Arbeiten sowie das Arbeitsprogramm mit reglementarischem Charakter auferlegt, rechtfertigt rechtlich seine Entscheidung durch das Berufungsgericht, das feststellt, dass ein Dritter sich auf die in beiden Dokumenten enthaltenen städtebaulichen Vorschriften berufen kann.

Referenzentscheidung: cc • N° 91-10.949 • 1992-11-18 • Entscheidung einsehen →

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Die Situation

Der Beschluss, der die Parzellierung genehmigt und die erforderlichen Arbeiten sowie das Arbeitsprogramm mit reglementarischem Charakter auferlegt, rechtfertigt rechtlich seine Entscheidung durch das Berufungsgericht, das feststellt, dass ein Dritter sich auf die in beiden Dokumenten enthaltenen städtebaulichen Vorschriften berufen kann.

Was das Gesetz sagt

Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.

Wichtige Punkte

  • Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
  • Bewahren Sie alle Ihre Belegdokumente auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
  • Seien Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit

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📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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Rechtliche Informationen

  • Nummer: 91-10.949
  • Gericht: Cour de cassation
  • Entscheidung vom: 18 November 1992

Schlüsselwörter

droit immobilierjurisprudencefoncier
Maître Cécile Zakine

Über die Autorin

Maître Cécile Zakine — Rechtsanwältin der Rechtsanwaltskammer Alpes-Maritimes, Doktorin der Rechte. Jeder Artikel dieses Magazins beruht auf der Analyse einer realen Gerichtsentscheidung, kommentiert und eingeordnet vom Team von Maître Zakine.

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Haftungsausschluss: Die auf dieser Website präsentierten Analysen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine persönliche Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.

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