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Der Gesellschafter einer Zivilgesellschaft
Droit Immobilier

Der Gesellschafter einer Zivilgesellschaft

📅 Entscheidung vom 11 Dezember 1984🔄 Updated on 6 October 2026⚖️ Cour de cassation👁️ 23 Aufrufe📖 2 Min. Lesezeit

Der Gesellschafter einer Immobilien-Zivilgesellschaft, deren Zweck der Verkauf von Wohnungen im Zustand der künftigen Fertigstellung ist, haftet allein aufgrund dieser Eigenschaft, ohne dass ein Verschulden bei der Geschäftsführung seinerseits festgestellt werden müsste, für die Verbindlichkeiten, die aus der Nichterfüllung von Verpflichtungen und Zusagen entstanden sind, die die Gesellschaft zu einem Zeitpunkt eingegangen ist, als er noch Gesellschafter war, unter den in Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Juli 1971, jetzt Artikel L211-2 des Code de la construction et de l'habitation, vorgesehenen Bedingungen.

Referenzentscheidung: cc • N° 83-15.728 • 1984-12-11 • Entscheidung einsehen →

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Die Situation

Der Gesellschafter einer Immobilien-Zivilgesellschaft, deren Zweck der Verkauf von Wohnungen im Zustand der künftigen Fertigstellung ist, haftet allein aufgrund dieser Eigenschaft, ohne dass ein Verschulden bei der Geschäftsführung seinerseits festgestellt werden müsste, für die Verbindlichkeiten, die aus der Nichterfüllung von Verpflichtungen und Zusagen entstanden sind, die die Gesellschaft zu einem Zeitpunkt eingegangen ist, als er noch Gesellschafter war, unter den in Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Juli 1971, jetzt Artikel L211-2 des Code de la construction et de l'habitation, vorgesehenen Bedingungen.

Was das Gesetz sagt

Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.

Wichtige Punkte

  • Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
  • Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
  • Seien Sie vorausschauend: Eine vorbeugende Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit

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Rechtliche Informationen

  • Nummer: 83-15.728
  • Gericht: Cour de cassation
  • Entscheidung vom: 11 Dezember 1984

Schlüsselwörter

droit immobilierjurisprudenceimmobilier
Maître Cécile Zakine

Über die Autorin

Maître Cécile Zakine — Rechtsanwältin der Rechtsanwaltskammer Alpes-Maritimes, Doktorin der Rechte. Jeder Artikel dieses Magazins beruht auf der Analyse einer realen Gerichtsentscheidung, kommentiert und eingeordnet vom Team von Maître Zakine.

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Haftungsausschluss: Die auf dieser Website präsentierten Analysen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine persönliche Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.

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