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Der einem Mieter gewährte Mietvertrag
Droit Immobilier

Der einem Mieter gewährte Mietvertrag

📅 Entscheidung vom 25 April 1983🔄 Updated on 4 October 2026⚖️ Cour de cassation👁️ 18 Aufrufe📖 2 Min. Lesezeit

Der Mietvertrag, der einem Mieter für die Ausübung seines Gewerbes gewährt wird, stellt für ihn ein Handelsgeschäft dar, dessen Nachweis nicht den Bestimmungen von Artikel 1328 des Code civil unterliegt. Dieser Mieter ist daher berechtigt, seinen Mietvertrag, der kein beweiskräftiges Datum erlangt hat, einem anderen Mieter entgegenzuhalten, der selbst Gewerbetreibender ist und von einem Mietvertrag über dieselbe Sache profitierte, der nachträglich gewährt und registriert wurde.

Referenzentscheidung: cc • N° 81-16.804 • 1983-04-25 • Entscheidung einsehen →

Diese Entscheidung bringt wichtige Erkenntnisse für Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.

Die Situation

Der Mietvertrag, der einem Mieter für die Ausübung seines Gewerbes gewährt wird, stellt für ihn ein Handelsgeschäft dar, dessen Nachweis nicht den Bestimmungen von Artikel 1328 des Code civil unterliegt. Dieser Mieter ist daher berechtigt, seinen Mietvertrag, der kein beweiskräftiges Datum erlangt hat, einem anderen Mieter entgegenzuhalten, der selbst Gewerbetreibender ist und von einem Mietvertrag über dieselbe Sache profitierte, der nachträglich gewährt und registriert wurde.

Was das Gesetz sagt

Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.

Zu beachtende Punkte

  • Beachten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen genau
  • Bewahren Sie alle Nachweisunterlagen auf (Urkunden, Verträge, Schreiben)
  • Denken Sie voraus: Eine vorbeugende Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit

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📌 Betrifft dieser Artikel Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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Rechtliche Informationen

  • Nummer: 81-16.804
  • Gericht: Cour de cassation
  • Entscheidung vom: 25 April 1983

Schlüsselwörter

droit immobilierjurisprudenceimmobilier
Maître Cécile Zakine

Über die Autorin

Maître Cécile Zakine — Rechtsanwältin der Rechtsanwaltskammer Alpes-Maritimes, Doktorin der Rechte. Jeder Artikel dieses Magazins beruht auf der Analyse einer realen Gerichtsentscheidung, kommentiert und eingeordnet vom Team von Maître Zakine.

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Haftungsausschluss: Die auf dieser Website präsentierten Analysen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine persönliche Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.

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