Referenzentscheidung: cc • N° 84-92.896 • 1984-12-12 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung bringt wichtige Erkenntnisse für Ihr Immobilienrecht. Nachfolgend erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Ausgangslage
Das in Tabelle B eingetragene Cannabis bzw. der indische Hanf darf nicht mehr unter Bezugnahme auf Artikel R. 5166 des Code de la Santé publique definiert werden, sondern gemäß dem Einheitsübereinkommen über Suchtstoffe vom 30. März 1961, das in Anwendung von Artikel 55 der Verfassung mit seiner Veröffentlichung durch Dekret im Journal officiel vom 22. Mai 1969 eine höhere Autorität als das innerstaatliche Gesetz erlangt hat.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Das ist zu beachten
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Nachweisdokumente (Eigentumsnachweise, Urkunden, Schreiben) auf
- Handeln Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
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📌 Betrifft dieser Artikel Ihre Situation? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechtswissenschaften, ist in ganz Frankreich tätig.
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