Referenzentscheidung: cc • Nr. 81-16.396 • 1983-05-18 • Entscheidung ansehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Das Dekret vom 3. Juli 1978 zur Anwendung des Gesetzes vom 4. Januar 1978 ist für Gesellschaften, die vor Inkrafttreten des Gesetzes gegründet wurden, erst am 1. Juli 1980 in Kraft getreten. Es kann daher nicht mit der Begründung angeführt werden, es habe im Bereich der société civile die actio pro socio ("ut singuli") im Rahmen eines 1973 eingeleiteten Verfahrens geschaffen, auch wenn der Cour d'appel erst 1981 entschieden hat.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Beachten Sie peinlich genau die gesetzlichen Rechtsbehelfsfristen
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Denken Sie voraus: Eine vorbeugende Beratung ist immer günstiger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: 30-minütige Beratung für 45€ mit Maître Zakine.
📌 Betrifft Sie dieser Artikel? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechtswissenschaften, ist in ganz Frankreich tätig.
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