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Der vom Vermieter angerufene Richter-Kommissar: Beendigung des Mietvertrags im Rahmen der gerichtlichen Sanierung
Droit Immobilier

Der vom Vermieter angerufene Richter-Kommissar: Beendigung des Mietvertrags im Rahmen der gerichtlichen Sanierung

📅 Entscheidung vom 10 Dezember 2025🔄 Updated on 17 October 2026⚖️ Cour de cassation👁️ 46 Aufrufe📖 2 Min. Lesezeit

Der vom Vermieter angerufene Richter-Kommissar, der auf der Grundlage der Artikel L. 622-14, 2°, des Handelsgesetzbuchs (code de commerce), anwendbar auf die gerichtliche Sanierung durch Artikel L. 631-14 desselben Gesetzbuchs und R. 622-13, Absatz 2, dieses Gesetzbuchs, anwendbar auf die gerichtliche Sanierung durch Artikel R. 631-20, mit einem Antrag auf Feststellung der Beendigung des Mietvertrags wegen Nichtzahlung der Mieten und Nebenkosten für eine Nutzung nach dem Eröffnungsurteil befasst ist, muss sich am Tag seiner Entscheidung vergewissern, dass diese Mieten und Nebenkosten weiterhin unbezahlt sind.

Referenzentscheidung: cc • N° 24-20.714 • 2025-12-10 • Entscheidung einsehen →

Diese Entscheidung bringt eine wichtige Klarstellung für Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.

Die Situation

Der vom Vermieter angerufene Richter-Kommissar, der auf der Grundlage der Artikel L. 622-14, 2°, des Handelsgesetzbuchs (code de commerce), anwendbar auf die gerichtliche Sanierung durch Artikel L. 631-14 desselben Gesetzbuchs und R. 622-13, Absatz 2, dieses Gesetzbuchs, anwendbar auf die gerichtliche Sanierung durch Artikel R. 631-20, mit einem Antrag auf Feststellung der Beendigung des Mietvertrags wegen Nichtzahlung der Mieten und Nebenkosten für eine Nutzung nach dem Eröffnungsurteil befasst ist, muss sich am Tag seiner Entscheidung vergewissern, dass diese Mieten und Nebenkosten weiterhin unbezahlt sind.

Was das Gesetz sagt

Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.

Wichtige Punkte

  • Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
  • Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
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Rechtliche Informationen

  • Nummer: 24-20.714
  • Gericht: Cour de cassation
  • Entscheidung vom: 10 Dezember 2025

Schlüsselwörter

droit immobilierjurisprudenceimmobilier
Maître Cécile Zakine

Über die Autorin

Maître Cécile Zakine — Rechtsanwältin der Rechtsanwaltskammer Alpes-Maritimes, Doktorin der Rechte. Jeder Artikel dieses Magazins beruht auf der Analyse einer realen Gerichtsentscheidung, kommentiert und eingeordnet vom Team von Maître Zakine.

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