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Die von der Behörde auferlegten Grunddienstbarkeiten
Droit Foncier

Die von der Behörde auferlegten Grunddienstbarkeiten

📅 Entscheidung vom 18 Dezember 2002🔄 Updated on 4 October 2026⚖️ Cour de cassation👁️ 14 Aufrufe📖 2 Min. Lesezeit

Die von der Verwaltungsbehörde bei der Teilung eines Grundstücks auferlegten Grunddienstbarkeiten, die dem Allgemeininteresse dienen und öffentlich-rechtlichen Charakter haben, erlöschen nicht durch dreißigjährige Nichtausübung.

Referenzentscheidung: cc • N° 00-14.176 • 2002-12-18 • Entscheidung einsehen →

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Die Situation

Die von der Verwaltungsbehörde bei der Teilung eines Grundstücks auferlegten Grunddienstbarkeiten, die dem Allgemeininteresse dienen und öffentlich-rechtlichen Charakter haben, erlöschen nicht durch dreißigjährige Nichtausübung.

Was das Gesetz sagt

Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.

Wichtige Punkte

  • Beachten Sie strikt die gesetzlichen Rechtsmittelfristen
  • Bewahren Sie alle Ihre Belegdokumente auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
  • Handeln Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit

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📌 Betrifft dieser Artikel Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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Rechtliche Informationen

  • Nummer: 00-14.176
  • Gericht: Cour de cassation
  • Entscheidung vom: 18 Dezember 2002

Schlüsselwörter

droit immobilierjurisprudencefoncier
Maître Cécile Zakine

Über die Autorin

Maître Cécile Zakine — Rechtsanwältin der Rechtsanwaltskammer Alpes-Maritimes, Doktorin der Rechte. Jeder Artikel dieses Magazins beruht auf der Analyse einer realen Gerichtsentscheidung, kommentiert und eingeordnet vom Team von Maître Zakine.

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Haftungsausschluss: Die auf dieser Website präsentierten Analysen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine persönliche Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.

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