Referenzentscheidung: cc • Nr. 04-17.752 • 2007-02-20 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung liefert eine wichtige Klarstellung zu Ihrem Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Die Erfüllung internationaler Warenkaufverträge unterliegt, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, den Bestimmungen des Wiener Übereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf, unabhängig davon, ob diese Geschäfte auf Grundlage eines Alleinvertriebsvertrags getätigt wurden
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Beachten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen unbedingt penibel
- Bewahren Sie alle Ihre Nachweisdokumente auf (Eigentumsnachweise, Urkunden, Schreiben)
- Denken Sie voraus: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: Beratung 30 Min. für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Betrifft dieser Artikel Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechtswissenschaften, ist in ganz Frankreich tätig.
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