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Wenn seine Einsetzung auf einer Schiedsvereinbarung beruht
Droit Immobilier

Wenn seine Einsetzung auf einer Schiedsvereinbarung beruht

📅 Entscheidung vom 25 März 2009🔄 Updated on 6 October 2026⚖️ Cour de cassation👁️ 27 Aufrufe📖 2 Min. Lesezeit

Wenn seine Einsetzung auf einer Schiedsvereinbarung beruht, kann der Schiedsrichter von einer Partei mit einem Nebenantrag befasst werden, sofern dieser Antrag seinem Gegenstand nach von der Schiedsvereinbarung erfasst wird, einen ausreichenden Zusammenhang mit den ursprünglichen Forderungen aufweist, die die Partei ihm vorgelegt hat, und der Schiedsrichter innerhalb der ihm gesetzten Frist entscheidet. Erläuterung durch Maître Zakine.

Entscheidungsreferenz: cc • N° 08-10.815 • 2009-03-25 • Entscheidung einsehen →

Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.

Die Situation

Wenn seine Einsetzung auf einer Schiedsvereinbarung beruht, kann der Schiedsrichter von einer Partei mit einem Nebenantrag befasst werden, sofern dieser Antrag seinem Gegenstand nach von der Schiedsvereinbarung erfasst wird, einen ausreichenden Zusammenhang mit den ursprünglichen Forderungen aufweist, die die Partei ihm vorgelegt hat, und der Schiedsrichter innerhalb der ihm gesetzten Frist entscheidet.

Was das Gesetz sagt

Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.

Wichtige Punkte

  • Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
  • Bewahren Sie alle Ihre Nachweisdokumente auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
  • Seien Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung ist immer günstiger als ein Rechtsstreit

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📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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Rechtliche Informationen

  • Nummer: 08-10.815
  • Gericht: Cour de cassation
  • Entscheidung vom: 25 März 2009

Schlüsselwörter

droit immobilierjurisprudenceimmobilier
Maître Cécile Zakine

Über die Autorin

Maître Cécile Zakine — Rechtsanwältin der Rechtsanwaltskammer Alpes-Maritimes, Doktorin der Rechte. Jeder Artikel dieses Magazins beruht auf der Analyse einer realen Gerichtsentscheidung, kommentiert und eingeordnet vom Team von Maître Zakine.

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Haftungsausschluss: Die auf dieser Website präsentierten Analysen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine persönliche Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.

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