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Verjährung: Kann man nach 20 Jahren noch verfolgt werden?
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Verjährung: Kann man nach 20 Jahren noch verfolgt werden?

📅 Entscheidung vom 01 Oktober 2020🔄 Updated on 18 October 2026⚖️ Cour de cassation👁️ 32 Aufrufe📖 2 Min. Lesezeit

Art. 2232 Abs. 1 des französischen Code civil, eingeführt durch das Gesetz vom 17. Juni 2008 zur Reform der Verjährung im Zivilrecht, bestimmt, dass die Verschiebung des Fristbeginns, die Hemmung oder Unterbrechung der Verjährung nicht dazu führen kann, dass die Verjährungsfrist mehr als zwanzig Jahre ab dem Tag der Entstehung des Rechts beträgt; aus seiner Zusammenschau mit Art. 2224 desselben Gesetzbuchs, wonach persönliche oder bewegliche Klagen in fünf Jahren ab dem Tag verjähren, an dem der Rechtsinhaber die Tatsachen, die ihm die Ausübung des Rechts ermöglichen, kannte oder hätte kennen müssen, ergibt sich, dass der Gesetzgeber aus Gründen der Rechtssicherheit als Gegenleistung für einen „gleitenden“ Fristbeginn für die Klageerhebung die Ausübung des Rechts in eine feste Frist von zwanzig Jahren eingebettet hat.

Referenzentscheidung: cc • Nr. 19-16.986 • 2020-10-01 • Entscheidung einsehen →

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Die Situation

Art. 2232 Abs. 1 des französischen Code civil, eingeführt durch das Gesetz vom 17. Juni 2008 zur Reform der Verjährung im Zivilrecht, bestimmt, dass die Verschiebung des Fristbeginns, die Hemmung oder Unterbrechung der Verjährung nicht dazu führen kann, dass die Verjährungsfrist mehr als zwanzig Jahre ab dem Tag der Entstehung des Rechts beträgt; aus seiner Zusammenschau mit Art. 2224 desselben Gesetzbuchs, wonach persönliche oder bewegliche Klagen in fünf Jahren ab dem Tag verjähren, an dem der Rechtsinhaber die Tatsachen, die ihm die Ausübung des Rechts ermöglichen, kannte oder hätte kennen müssen, ergibt sich, dass der Gesetzgeber aus Gründen der Rechtssicherheit als Gegenleistung für einen „gleitenden“ Fristbeginn für die Klageerhebung die Ausübung des Rechts in eine feste Frist von zwanzig Jahren eingebettet hat. Nachdem festgestellt wurde, dass der Fristbeginn für die Mängelgewährleistungsklage des letzten Erwerbers eines Grundstücks gegen den ursprünglichen Verkäufer auf den Tag verschoben worden war, an dem dieser Kenntnis vom Mangel in seinem gesamten Umfang erlangt hatte, hat ein Berufungsgericht zu Recht entschieden, dass der Tag der Entstehung des Rechts im Sinne von Art. 2232 des Code civil auf den Tag des Vertrags festzulegen sei, der die Verpflichtung zur Mängelgewährleistung des Verkäufers begründete.

Was das Gesetz sagt

Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.

Wichtige Punkte

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Rechtliche Informationen

  • Nummer: 19-16.986
  • Gericht: Cour de cassation
  • Entscheidung vom: 01 Oktober 2020

Schlüsselwörter

droit immobilierjurisprudenceimmobilier
Maître Cécile Zakine

Über die Autorin

Maître Cécile Zakine — Rechtsanwältin der Rechtsanwaltskammer Alpes-Maritimes, Doktorin der Rechte. Jeder Artikel dieses Magazins beruht auf der Analyse einer realen Gerichtsentscheidung, kommentiert und eingeordnet vom Team von Maître Zakine.

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