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Ein Vertrag ist insoweit mehrdeutig, als er den Begriff „Eigentümer“ nicht definiert
Droit Immobilier

Ein Vertrag ist insoweit mehrdeutig, als er den Begriff „Eigentümer“ nicht definiert

📅 Entscheidung vom 07 Februar 1989🔄 Updated on 5 October 2026⚖️ Cour de cassation👁️ 14 Aufrufe📖 2 Min. Lesezeit

Ein Vertrag ist insoweit mehrdeutig, als er den Begriff „Eigentümer“ nicht definiert und weder den Fall vorsieht noch ausschließt, dass der Versicherungsnehmer weder Eigentümer noch Mieter des Gebäudes ist, sondern Inhaber nahezu aller Anteile der Immobiliengesellschaft (SCI), die selbst Eigentümerin des Gebäudes ist. Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung rechtmäßig begründet, indem es, verpflichtet, den gemeinsamen Willen der Parteien zu erforschen, durch eine Auslegung, die eine Verfälschung ausschließt, zu der Auffassung gelangte, dass der Eigentümer von 449/450 des Gebäudes, das er nach Belieben verwaltet, im Sinne der Vereinbarung als Eigentümer des Gebäudes angesehen werden kann.

Referenzentscheidung: Kassationshof • Nr. 87-11.240 • 07.02.1989 • Entscheidung ansehen →

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Die Situation

Ein Vertrag ist insoweit mehrdeutig, als er den Begriff „Eigentümer“ nicht definiert und weder den Fall vorsieht noch ausschließt, dass der Versicherungsnehmer weder Eigentümer noch Mieter des Gebäudes ist, sondern Inhaber nahezu aller Anteile der Immobiliengesellschaft (SCI), die selbst Eigentümerin des Gebäudes ist. Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung rechtmäßig begründet, indem es, verpflichtet, den gemeinsamen Willen der Parteien zu erforschen, durch eine Auslegung, die eine Verfälschung ausschließt, zu der Auffassung gelangte, dass der Eigentümer von 449/450 des Gebäudes, das er nach Belieben verwaltet, im Sinne der Vereinbarung als Eigentümer des Gebäudes angesehen werden kann.

Was das Gesetz sagt

Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.

Wichtige Hinweise

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Rechtliche Informationen

  • Nummer: 87-11.240
  • Gericht: Cour de cassation
  • Entscheidung vom: 07 Februar 1989

Schlüsselwörter

droit immobilierjurisprudenceimmobilier
Maître Cécile Zakine

Über die Autorin

Maître Cécile Zakine — Rechtsanwältin der Rechtsanwaltskammer Alpes-Maritimes, Doktorin der Rechte. Jeder Artikel dieses Magazins beruht auf der Analyse einer realen Gerichtsentscheidung, kommentiert und eingeordnet vom Team von Maître Zakine.

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