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Eine Dachterrasse, unterteilt in Zonen
Droit Immobilier

Eine Dachterrasse, unterteilt in Zonen

📅 Entscheidung vom 04 Mai 1995🔄 Updated on 11 October 2026⚖️ Cour de cassation👁️ 12 Aufrufe📖 2 Min. Lesezeit

Da eine Dachterrasse, die in Nutzungszonen unterteilt ist, gemäß den Bestimmungen der Gemeinschaftsordnung nicht ihren Charakter als Gemeinschaftseigentum verliert, kann das Nutzungsrecht – selbst wenn es mit einem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum versehen ist, der den Kosten entspricht, die sein Inhaber für die Instandhaltung und Erhaltung der Dachterrasse trägt – weder einem Eigentumsrecht gleichgestellt werden noch seinem Inhaber das Recht verleihen, ohne Genehmigung der Eigentümerversammlung ein Bauwerk zu errichten.

Referenzentscheidung: cc • N° 93-11.121 • 1995-05-04 • Entscheidung einsehen →

Diese Entscheidung bringt wichtige Klarheit für Ihr Immobilienrecht. Nachfolgend erfahren Sie, was sie für Sie ändert.

Der Sachverhalt

Da eine Dachterrasse, die in Nutzungszonen unterteilt ist, gemäß den Bestimmungen der Gemeinschaftsordnung nicht ihren Charakter als Gemeinschaftseigentum verliert, kann das Nutzungsrecht – selbst wenn es mit einem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum versehen ist, der den Kosten entspricht, die sein Inhaber für die Instandhaltung und Erhaltung der Dachterrasse trägt – weder einem Eigentumsrecht gleichgestellt werden noch seinem Inhaber das Recht verleihen, ohne Genehmigung der Eigentümerversammlung ein Bauwerk zu errichten.

Was das Gesetz sagt

Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.

Kernpunkte

  • Beachten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen äußerst gewissenhaft
  • Bewahren Sie alle Ihre Nachweisdokumente (Eigentumsnachweise, Urkunden, Schreiben) auf
  • Denken Sie voraus: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit

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📌 Betrifft dieser Artikel Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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Rechtliche Informationen

  • Nummer: 93-11.121
  • Gericht: Cour de cassation
  • Entscheidung vom: 04 Mai 1995

Schlüsselwörter

droit immobilierjurisprudenceimmobilier
Maître Cécile Zakine

Über die Autorin

Maître Cécile Zakine — Rechtsanwältin der Rechtsanwaltskammer Alpes-Maritimes, Doktorin der Rechte. Jeder Artikel dieses Magazins beruht auf der Analyse einer realen Gerichtsentscheidung, kommentiert und eingeordnet vom Team von Maître Zakine.

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Haftungsausschluss: Die auf dieser Website präsentierten Analysen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine persönliche Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.

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