Referenzentscheidung: cc • N° 98-22.936 • 2000-11-14 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Gemäß Artikel 815 Absatz 1 des Code civil kann niemand gezwungen werden, in der Gemeinschaft zu verbleiben, und die Teilung kann jederzeit verlangt werden, es sei denn, es wurde durch Urteil oder Vereinbarung aufgeschoben. Daher haben Ehegatten, die im Güterstand der Gütertrennung verheiratet sind, einen Anspruch auf Teilung der gemeinschaftlichen Güter, den sie jederzeit und ohne auf die Auflösung der Ehe warten zu müssen, geltend machen können.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Seien Sie vorausschauend: Eine vorbeugende Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: Beratung 30 Min. für 45€ mit Maître Zakine.
📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
→ Termin für eine Beratung im Arbeitsrecht vereinbaren |
→ Alle unsere juristischen Artikel
