Referenzentscheidung: cc • Nr. 72-10.948 • 1973-10-17 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.
Die Situation
DIE TATRICHTER, DIE DER AUFFASSUNG SIND, DASS DIE WIRKSAMKEIT DES VERKAUFS DURCH EINEN EHEMANN WÄHREND DER UNGETEILTEN GEMEINSCHAFT NACH BEENDIGUNG DES GÜTERSTANDS SEINER UNGETEILTEN RECHTE AN EINEM GEMEINSCHAFTLICHEN GEBÄUDE VOM EREIGNIS DER TEILUNG ABHÄNGT, SO DASS, WENN DAS GRUNDSTÜCK NICHT IN DAS LOS DES VERKÄUFERS FÄLLT, ER ALS NIE EIGENTÜMER GILT, KÖNNEN ENTSCHEIDEN, DASS DIESER VERKAUF DER EHEFRAU GEGENÜBER NICHT WIRKSAM WAR.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Denken Sie voraus: Ein präventiver Rat kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
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📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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